Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Organisator
der Reisen und Veranstaltungen ist der eingetragene italienische
Kulturverein InGiro Associazione culturale der nur Veranstaltungen für seine Mitglieder organisiert.
Die Mitgliedschaft ist daher unabdingbar, sie erlischt automatisch
am Ende des Jahres. Der Mitgliedsbeitrag ist im Teilnehmerpreis
enthalten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf
eigenes Risiko, es wird keine Verantwortung für eventuelle Unfälle
übernommen.
Veranstalter aller Reisen ist tourgourmet,, Unter den Kastanien
10, D - 65779 Kelkheim.
Es gelten die Geschäftsbedingungen unseres Partnerreisebüros
tourgourmet:
1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Über die Annahme des Reisevertrages
durch uns informieren wir Sie zeitnah durch Übersendung einer
schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Liegen Ihnen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, worauf bei der Anmeldung
aufmerksam zu machen ist, übersenden wir sie Ihnen mit der
Reisebestätigung bzw. Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang –
bei kurzfristigen Buchungen (10 Tage vor Reiseantritt oder weniger)
unverzüglich –, ist der Reisevertrag mit diesen Bedingungen zustande
gekommen.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser10 Tage
die Annahme verweigern. Andernfalls liegt ein gültiger Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor. Bitte benachrichtigen Sie uns
umgehend, wenn Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor
Reiseantritt erhalten haben. In diesem Falle werden wir – Ihre
Zahlung vorausgesetzt – Ihnen die Reisedokumente sofort zusenden.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender
Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln.
2. Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Bezahlung
Mit Abschluss des Reisevertrages bzw. Übersendung der
Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
fällig. Tourgourmet und dessen Partner bzw. bei Vermittlung der
entsprechende Veranstalter hat zur Absicherung Ihrer Zahlungen eine
Insolvenzversicherung gemäß § 651 k BGB abgeschlossen. Sie erhalten
den Sicherungsschein zusammen mit der Reisebestätigung. Der
Restbetrag (80 %) muss bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt bei
Tourgourmet eingegangen sein. Ist der fällige Reisepreis bis zum
vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt,
wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom
Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser
nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oderder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.2.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der
Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b.) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden verlangen.
4.2.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht
vorhersehbar waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalterin der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist ausschließlich schriftlich gegenüber
dem
Veranstalter zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der
Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag
zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die
Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine
angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden
steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als
Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer
werden berechnet:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt:10% des Reisepreises
Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bis 20 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises
Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
Ab 6 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.) Ohne Einhaltung einer Frist.
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von
den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b.) Bis 3 Wochen vor Reiseantritt.
Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist der
Veranstalter berechtigt in der genannten Frist von drei Wochen vor
Reiseantritt vom Vertrage zurückzutreten. In jedem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kundenunverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht
nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nichterreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalterden Kunden davon zu unterrichten.
7. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen
Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV
ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten
Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise
zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines
Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und
garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. DieRichtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Person.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche
Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. Soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass
derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des
Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung
(nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen
beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von
Gepäck.
10. Reklamation
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und
Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Gründe zur
Reklamationen haben, sind uns diese unverzüglich mitzuteilen. Die
Reklamation ist dem Reiseleiter vor Ort mitzuteilen, um uns die
Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen. Die Reiseleiter sind jedoch
nicht berechtigt, Ansprüche auf Reisepreisminderung anzuerkennen
oder einzuräumen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegen den
Veranstalter innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie
Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche verjähren
innerhalb der Frist eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
11.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor
Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu
benachrichtigen.
11.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende
verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw.
Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist, ist eine örtliche Reiseleitung oder
Agentur nicht
erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so
müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der
Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf
Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur
eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.
Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.
Agentur nicht befugt.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der
Buchung geändert haben.
13. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu
Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
dieser Veranstaltungen.
14. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die
Vorschriften des Reiserechts gemäß §§ 651a ff. BGB. Sämtliche in
Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend
machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich,
wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert
waren. Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren
ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es
sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches
Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
verjähren ein Jahr, nachdem der Reisende von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis
erlangt hat, ohne diese Kenntnis spätestens fünf Jahre nach der
vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages oder der AGB zur Folge.
16. Gültigkeit der Katalogangaben
Der Druck des Kataloges erfolgte im August 2011. Naturgemäß kann der
Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Preise
anführen. Diesbezügliche Änderungen vor Vertragsabschluss sind daher
möglich und bleiben vorbehalten.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Sie im Rahmen von Anfragen an uns übermitteln,
werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens
verwendet. Selbstverständlich verpflichten wir uns dazu, keine
personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. An die anderen
TeilnehmerInnen Ihrer Reisegruppe werden Ihre Daten zwecks
Organisation der gemeinsamen Anreise oder Aufrechterhaltung des
Kontakts nach der Reise nur nach vorheriger Zustimmung Ihrerseits
weitergegeben.
19.
Urheberrechte
Copyright: © feindt&freunde. Alle Rechte vorbehalten. Alle
Informationen dienen zur persönlichen Information - eine
kommerzielle Nutzung der redaktionellen Beschreibungen / der
Strukturierung ist nicht erlaubt. Die auf unserer Homepage veröffentlichten
Texte sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung nur nach Rücksprache
und schriftlicher Einverständniserklärung von InGiro
Associazione culturale erlaubt. Für Fehler im Text oder falsche
Links wird keine Haftung übernommen. Bei einem Verstoß gegen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich InGiro Associazione
culturale vor,
20. Bezahlte Geschenkgutscheine
Wurde Ihr Geschenkgutschein nach freier Wahl vollständig bezahlt,
gilt er zwei Jahre lang. Wir würden Sie in Ihrem eigenen
Interesse bitten, die Geschenkgutscheine möglichst bald einzulösen,
da das jeweilige Reiseprogramm im Laufe der Jahre Änderungen
erfahren kann. Sollten Sie einen Geschenkgutschein für eine
bestimmte Reise erhalten haben, dann gilt er ausschließlich für
diese Reise. Eine Umbuchung ist aber nach Absprache möglich.
Entscheiden Sie sich für eine preisgünstigere als die ursprünglich
geschenkte Reise, wird die Differenz an den Käufer der Reise zurücküberwiesen.
Die Geldablöse von Gutscheinen ist nicht möglich. Wurde Ihnen
ein „Anteil-Gutschein“ geschenkt, so können Sie diesen
innerhalb von 3 Jahren für eine Reise Ihrer Wahl einlösen.
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